Die aktuelle Energiekrise mit steigenden Brennstoffkosten und einer zunehmenden Brennstoff-verknappung sorgt bei der Bevölkerung für eine große Verunsicherung.
Raumluftunabhängige Heizgeräte dürfen seit dem 26. September 2015 auf dem europäischen Markt nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie mindestens den Standard der Brennwerttechnik erfüllen.
Die gesetzlichen Regelungen zum Umweltschutz haben sich im August 2017 durch das
Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
(AwSV) geändert.
Immer wieder sorgen Kohlenmonoxid (CO)-Unfälle für Schlagzeilen. So können z. B. nicht gemeldete Kaminöfen oder defekte Feuerstätten lebensgefährliche Schadstoffemissionen verursachen. Quelle: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband
Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, werden seit dem 1. Januar 2016 schrittweise mit dem neuen Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen ausgestattet. So werden Verbraucher z. B. über den Effizienzstatus ihres Heizgerätes informiert. Quelle: Bundesminnisterium für Wirtschaft und Energie
Die Kennzeichnung mit dem neuen Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen soll die Austauschrate bei alten Heizgeräten erhöhen und Verbrauchern einen Anstoß zum Energiesparen geben.
Quelle: Bundesminnisterium für Wirtschaft und Energie
Das Heizen mit Holz hat klare ökologische Vorteile, da Holz im Gegensatz zu fossilen Energieträgern als weitgehend CO2-neutral und nachhaltig bezeichnet werden kann. Zu
den Nachteilen zählt aber die Emissionsbelastung der Umwelt.
Es gibt viele Gründe, die für die Verwendung von Holz als Brennstoff in Einzelraumfeuerstätten sprechen. Holz kan im Gegensatz zu fossilen Energieträgern als CO2-neutral bezeichnet werden.
Die “Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes˜ (1. BlmSchV) stellt Anforderungen bezüglich Grenzwerte für Staub, Kohlenmonoxid und Wirkungsgrad, Überwachung und Übergangsregelungen.
Seit dem Jahre 2013 dürfen auch deutsche Schornsteinfeger am Wettbewerb um Schornsteinfegerarbeiten teilnehmen. Darüber hinaus dürfen sie ihren Kunden neben den klassischen Schornsteinfegerarbeiten auch weitere Dienstleistungen anbieten.
Jeder Hausbesitzer ist für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten eigenverantwortlich. Er kann jeden zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb der EU mit der Durchführung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten beauftragen.
Schornsteinfeger sind mit CO2OL - klimaneutral unterwegs. Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks engagiert sich aktiv für den Klimaschutz. Mit Unterstützung der Klimaschutzexperten von CO2OL bietet er seinen Mitgliedern die Möglichkeit, ihre Dienstfahrten klimaneutral zu stellen.